Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Help2Help-Teamschulungen

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote von Help2Help-Teambildung. Änderungen vorbehalten, relevant ist die bei der Buchung gültige Version.

2. Buchung

Für die verbindliche Buchung zu einer Veranstaltung ist der schriftliche Vertrag notwendig. Es gelten ausschließlich die im Vertrag genannten Kosten und Leistungen. Die auftraggebende Person erkennt mit ihrer Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung durch die auftraggebende Person (Rücksendung einer Vertragskopie an Help2Help-Teambildung) gültig.

3. Zahlung

Der Rechnungsbetrag wird nach Beendigung der Veranstaltung fällig. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt die auftragsgebende Person die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Seminarhauses an.

4. Kosten

Vertraglich vereinbarte Kosten fallen auch bei einer Minderung der geplanten Teilnehmendenzahl an. Eine Erhöhung / Verringerung der vertraglich festgelegten Gruppengröße muss Help2Help-Teambildung mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt werden. Änderungen der vertraglich vereinbarten Teilnehmendenzahl durch die auftraggebende Person müssen schriftlich erfolgen.

5. Rücktritt von der Veranstaltung

5.1 Rücktritt durch die auftraggebende Person oder Organisation

Der Rücktritt von einer verbindlich angemeldeten Veranstaltung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle eines Rücktritts kann Help2Help-Teambildung folgende pauschalisierte Stornokosten erheben:

​​5.2 Rücktritt durch Help2Help-Teambildung

Help2Help-Teambildung ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  1. Mitarbeitende und/oder Honorarkräfte kurzfristig ausfallen.
  2. Eine nicht vorhersehbare höhere Gewalt eintritt, welche die Veranstaltung unzumutbar erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet.

Bei 1. und 2. bemüht sich Help2Help-Teambildung um sofortigen Ersatz bzw. Alternativlösungen. Ist ein Abbruch notwendig, erfolgt die Erstattung der Kosten abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

​6. Prozessorientierung und Abweichung vom Programm

Mit der Buchung erhalten Sie in der Regel einen Programmvorschlag. Unser Programm orientiert sich immer an der aktuellen Gruppensituation und kann aus diesem Grund nicht zu 100% verbindlich im Voraus geplant werden. Somit kann durch das Auftreten unvorhersehbarer Umstände wie Gruppensituation, Fähigkeiten der Teilnehmenden, Wettereinflüsse etc., welche auch Einfluss auf die körperliche und seelische Gesundheit der Teilnehmenden haben können, seitens Spielraum Erlebnispädagogik vom vereinbarten Programm abgewichen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch der auftraggebenden Person, bzw. der Teilnehmenden auf Ersatz oder finanziellen Ausgleich.

7. Mitwirkungspflicht

Die auftraggebende Person muss zum Gelingen der Veranstaltung beitragen und eventuelle Beanstandungen den Mitarbeitenden vor Ort mitteilen. Ansprüche aus späteren Beanstandungen sind nicht möglich.

8. Schadensansprüche

Durch Teilnehmende verursachte Schäden an Sachen oder Personen sind generell und ausschließlich selbst bzw. durch die auftraggebende Person oder Organisation zu begleichen. Ersatzansprüche, auch von Dritten, können gegenüber Help2Help-Teambildung nicht geltend gemacht werden.

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Empfohlen werden eine Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung (inkl. Such-/Bergungskosten) sowie eine Annullationskostenversicherung.

9. Teilnahmebedingungen

Die auftraggebende Person sichert zu, dass sie bzw. sämtliche Teilnehmende der Gruppe die für die ausgewählten Seminarbereiche, Aktivitäten notwendigen physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllen. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von den sportlichen Aktivitäten ausgeschlossen. Über Krankheiten oder chronische Leiden der Teilnehmenden muss Help2Help-Teambildung vor dem Training informiert werden. Alle Outdooraktivitäten sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Aktivität wird eine umfangreiche Einführung vom zuständigen Mitarbeitenden gegeben. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Teilnehmenden entscheiden sich für das Mitmachen an einzelnen Aufgaben nach freiem Willen und unter Kenntnis des Verletzungsrisikos.

Die Teilnehmenden müssen den Sicherheitsanweisungen des Personals Folge leisten. Die Mitarbeitenden sind berechtigt, Teilnehmende, die gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Help2Help-Teambildung verstoßen, insbesondere gegen Sicherheitsbestimmungen, von der Veranstaltung auszuschließen bzw. die Veranstaltung abzubrechen.

10. Nutzungsrechte & Geheimhaltung


Die von Help2Help-Teambildung angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen, sowie Inhalte von Skripten und anderen schriftlichen und mündlichen Lehrinhalten sind geistiges Eigentum von Help2Help-Teambildung und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht genutzt, gelehrt, umgesetzt oder vervielfältigt werden. Die Firma Help2Help-Teambildung verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Informationen, die ihren Mitarbeitenden im Rahmen der Ausführung eines Auftrages bekannt geworden sind.

11. Foto- und Videomaterial

Auf den Touren werden Fotos und allenfalls Filmaufnahmen von der Leitungsperson und den Teilnehmenden gemacht. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Verwendung des Bildmaterials durch Help2Help-Teamschulung, als einverstanden.

​12. Haftung

Haftung, Schadenersatz Bei Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Biwakieren, Schneeschuhlaufen, Kanufahren etc. ist ein Restrisiko trotz sorgfältiger Planung und Führung nicht vermeidbar oder auszuschliessen. Die Haftung von Help2Help-Teambildung, ist für leichte Fahrlässigkeit, Verschulden der Teilnehmer, Drittverschulden und höhere Gewalt ausgeschlossen. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer diese Gefahren und Risiken und verzichtet diesbezüglich auf Schadenersatz- und / oder Haftungsansprüche gegenüber der Anbieterin.

13. Informationspflicht zur Versicherung

Gemäß der Dienstleistungsinformationsverordnung informieren wir darüber, dass Help2Help-Teambildung weltweit für alle Programminhalte bei der Mobilia Betriebshaftpflichversichert ist.

14. Schlussbestimmung

Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die vertragliche Vereinbarung unterliegt dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Bezirksgericht Uznach Kanton St.Gallen.

Rapperswil-Jona, Februar 2024


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